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   SG Hildesheim, 08.02.2006 - S 35 AS 899/05 ER   

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https://dejure.org/2006,104703
SG Hildesheim, 08.02.2006 - S 35 AS 899/05 ER (https://dejure.org/2006,104703)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08.02.2006 - S 35 AS 899/05 ER (https://dejure.org/2006,104703)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - S 35 AS 899/05 ER (https://dejure.org/2006,104703)
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  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.02.2006 - S 35 AS 899/05
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Fall des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, 179, 184).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.02.2006 - S 35 AS 899/05
    (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005, Aktenzeichen: L 8 AS 427/05 ER) Da die Heizkosten im Wesentli-chen durch Größe und Ausstattung der Wohnung bestimmt werden, sind sie im Regel-falle dem Einflussbereich des Leistungsberechtigten entzogen, sofern sich dieser nicht unwirtschaftlich verhält.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 08.02.2006 - S 35 AS 899/05
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzu-mutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (LSG Nds., Beschluss vom 8. September 2004, L 7 AL 103/04 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2007 - L 9 AS 761/06
    Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft fanden 164, 05 Euro Berücksichtigung unter Hinweis darauf, dass nur 75/105 der Kosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II Berücksichtigung fänden, entsprechend der vom Sozialgericht (SG) Hildesheim in einem vorangegangenen Verfahren (Az.: S 35 AS 899/05 ER) vertretenen Rechtsauffassung (Beschluss vom 8. Februar 2006).
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